Keine Strafe für den philippinischen Loveletter-Entwickler
Nach monatelangem Hin und Her steht das Ergebnis jetzt endlich fest: Das philippinische Justizministerium hat die Anklage gegen den Loveletter-Autor Onel de Guzman fallen gelassen.
Als Grund für diese Entscheidung führten die Verantwortlichen an, dass zum Zeitpunkt der Tat weder das Programmieren noch das Verbreiten von Computerviren auf den Philippinen strafbar gewesen sei.
Erst nachdem der von Onel de Guzman programmierte Loveletter im Mai erheblichen Schaden angerichtet hatte, sah sich die philippinische Regierung in der Pflicht, ein Gesetz gegen die Erstellung und Verbreitung von Computerviren zu erlassen. Zu spät also, um diese Rechtssprechung noch rückwirkend auf den Fall de Guzmans an zu wenden.
Dass man Onel de Guzman wegen der Programmierung von Viren nicht schuldig sprechen konnte, war dem National Bureau of Investigation allerdings offensichtlich schon vor der Anklage bewusst. Diese Behörde hatte das Justizministerium darum schon im Juni aufgefordert, Onel de Guzman mit Berufung auf den ´Access Device Regulation
Act´ anzuklagen. Und zwar nicht wegen der Programmierung von Computerviren, sondern wegen Diebstahls und illegalen Gebrauchs von Passwörtern für Kreditkarten und Bankgeschäfte. Denn unter den gegebenen Voraussetzungen war diese Begründung einer Anklage die einzige, die auf das Delikt Onel de Guzmans zumindest annähernd zutraf. Hätte das Justizministerium den Autor des Liebesbriefs tatsächlich mit Berufung auf diese Regulierung verurteilt, dann hätte de Guzman einer erheblichen Haftstrafe entgegengesehen.
Zu seinen Gunsten entschied das Gericht aber, dass auch die Anklage wegen Missbrauchs fremder Passwörter nicht haltbar sei.
